Thursday, April 1, 2010

wolfenstein und left 4 dead 2 verboten












die importversionen von l4d2 und wolfenstein sind nun wegen "gewaltverherrlichung" (StGb §131) verboten. wolfenstein zusätzlich wegen "verbreiten von propagandamitteln verfassungswidriger organisationen" (StGb §86).

auszug aus der entscheidung:
„Left 4 Dead 2" beinhaltet zahlreiche drastische Gewaltdarstellungen. So rufen Treffen mit Nahkampfaufnahmen und Schusswaffen Blutspritzer, -flecken und -lachen auf Boden und Wänden hervor. Besonders das Zersägen von Gegnern mit der Kettensäge resultierte in einer blutbesudelten Spielumgebung. Durch Kopfschüsse zerplatzen den Opfern die Schädel, Nahkampfangriffe, etwa mit einer Axt, trennen den Schädel ab, zurück bleibt jeweils der blutige Halsstumpf. Einige Opponenten schleppen sich mit abgetrenntem Kopf noch einige Schritte weit, bevor sie dann tot zusammenbrechen. Angriffe mit schweren Waffen oder der Motorsäge reißen Gliedmaßen ab, zertrennen den Körper des Gegners auf Höhe der Gürtellinie oder reißen Fleischstücke aus dem Körper, so dass beispielsweise darunter liegende Rippen zum Vorschein kommen. Diese Angriffe resultieren zudem darin, dass die abgetrennten Körperteile durch die Luft fliegen. Der Einsatz von Brandmunition, Molotow-Cocktails oder Gas- bzw. Benzintanks setzt Gegner in Brand, in der Folge sind verkohlte Leichen zu sehen. Die Darstellungen werden zusätzlich durch Stöhnen und Schreie der Opfer akustisch untermalt.

Auch das Intro, die vor Beginn des Spiels automatisch ablaufende Videosequenz, ist bereits von massiven Gewaltdarstellungen beherrscht. Dort werden Gegner per Kopfschuss getötet, mit einer Motorsäge zerteilt oder ihnen werden durch Treffer mit einer Schusswaffe Fleischstücke aus dem Körper gerissen.

Wesentliche alternative Handlungsmöglichkeiten oder gewaltfreie Spielelemente liegen nicht vor.

Der Inhalt des PC Spiels „Left 4 Dead 2" ist als Gewalt verherrlichend anzusehen und verletzt damit den Tatbestand des § 131 StGB.

Das Spiel enthält mit seinen Tötungsszenarien, dem Abtrennen von Armen und Beinen sowie unter Beschuss zerfetzenden Köpfen omnipräsente und brutalste Gewaltdarstellungen. Jede Einzeltat wird bereits durch die Quantität der Darstellungen bagatellisiert und damit verharmlost. Die im Spiel präsentierten Gewaltszenen lassen sowohl im Hinblick auf ihre Intensität als auch ihren Umfang ein extrem hohes Maß an menschenverachtender Geisteshaltung erkennen.

somit sind 11 spiele in der bundesrepublik verboten.
kein aprilscherz.

p.s.: noch ein schöner artikel zum thema im titel-magazin
und ein weiterer auf nahaufnahmen.ch
und ein super kommentar zum thema von "vicarocha"

quellen: stigma videospiele, techno.lex

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